Wenn Sie in eine Bat­te­rie für selbst er­zeug­ten So­lar­strom in­ves­tie­ren wol­len und gleich­zei­tig eine neue PV-An­la­ge bau­en oder eine be­ste­hen­de er­wei­tern, un­ter­stützt Sie die NBank mit einem Zu­schuss. Die NBank zahlt bis zu 40% der Spei­cher­kos­ten.

Ziel der Maß­nah­men ist, zu In­ves­ti­tio­nen in den Aus­bau der So­lar­en­er­gie in Ver­bin­dung mit hoch­wer­ti­gen Strom­spei­chern zu mo­ti­vie­ren, die So­lar­ener­gie in Nie­der­sach­sen deut­lich vo­ran­zu­brin­gen und Dach­flä­chen mög­lichst kom­plett für die En­er­gie­wen­de nutz­bar zu machen.

Zusätzlich werden folgende Boni gewährt:

500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (La­de­punkt ist bei dem zu­stän­di­gen Netz­be­trei­ber anzumelden)
800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen

Die ma­xi­ma­le För­der­hö­he be­trägt 50.000 €. Ge­för­dert wird nur bis zu der Hö­he, bei der das Ver­hält­nis von Pho­to­vol­taik-An­la­gen­grö­ße zur nutz­ba­ren Spei­cher­ka­pa­zi­tät min­de­stens 1,2 kWp der neu zu er­rich­ten­den Pho­to­vol­taik-An­la­ge je 1 Kilo­watt­stun­de (kWh) des Bat­te­rie­speichers beträgt. Nicht för­der­fä­hig sind Ei­gen­bau­sys­te­me und Pro­to­ty­pen, ge­brau­chte Sys­teme sowie Leasing­modelle. Die gleich­zei­ti­ge In­an­spruch­nahme an­de­rer öf­fent­li­cher Fi­nan­zierungs­hil­fen des Bun­des und der EU ist mög­lich.