Lohnt sich das?
Nachdem bei den ersten Dachanlagen die Förderung des Staates ein wesentliches Kriterium für die Installation war, amortisieren sich Anlagen heute am besten, wenn der Strom selbst verbraucht wird, z.B. wenn Sie als Privatperson tagsüber zuhause sind, zeitgesteuert den Geschirrspüler und die Waschmaschine laufen lassen oder natürlich, wenn Geräte wie Kühlschrank und Gefrierschrank dann auch in Intervallen anspringen. Viel Eigenverbrauch können Sie auch erzielen, wenn Sie in dem Gebäude tagsüber Ihr Gewerbe betreiben.
Die Größe einer Dachanlage würden wir daher so dimensionieren, dass ein erheblicher Anteil im Haus verbraucht werden kann. Für Sie hat die Installation einer Photovoltaikanlage den Charme, dass der Preis für selbstverbrauchten Strom über die Lebensdauer der Anlage festgeschrieben wird. Preissteigerungen kann es dann nur noch für das geben, was Sie aus dem Netz zukaufen.
Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist. Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt die Vergütung. Es unterscheidet bei Dachanlagen 3 Größenklassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten und unterschiedliche Vergütungen für verkauften Photovoltaikstrom gezahlt werden. Für Einfamilienhäuser sind die Größen bis 10 kWp und manchmal auch bis 40 kWp relevant (10 kWp benötigen eine Dachfläche von ca. 52 m²).
Ab 30.07.2022 wird eine Kilowattstunde aus einer Dachanlage mit einer Leistung von weniger als 10 kWp mit 8,1 Cent netto vergütet. Bei Dachanlagen bis 40 kWp setzt sich der Preis zusammen aus eben diesem Satz für den Strom der ersten 10 kWp und 7,0 Cent für Strom aus der weiteren Anlagenleistung über 10 kWp. Wird der Strom im Moment der Erzeugung verbraucht oder ist Strom in der Batterie gespeichert, können Sie ihn einfach verwenden.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Unsere Bundesregierung hat zum 01.01.2023 die steuerliche Abrechnung des Betriebs von privaten Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 30 kWp vereinfacht.
Die Anlagen erhalten Sie jetzt zum Nettopreis mit 0% Mehrwertsteuer. Dass Sie 0€ Mehrwertsteuer zahlen, gilt für Photovoltaikanlagen und deren Installation und auch für die Reparatur von älteren Anlagen. Wenn Sie dem Finanzamt gegenüber als Kleinunternehmer tätig werden, müssen Sie auch keine Mehrwertsteuer auf den erzeugten Strom abführen.
Auf den Sonnenstrom fällt auch keine Einkommenssteuer mehr an. Das gilt auch rückwirkend für die schon installierten Anlagen.