Unsere Bundesregierung hat die steuerliche Abrechnung des Betriebs von privaten Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 30 kWp vereinfacht.
Die Anlagen erhalten Sie jetzt zum Nettopreis mit 0% Mehrwertsteuer. Dass Sie 0€ Mehrwertsteuer zahlen, gilt für Photovoltaikanlagen und deren Installation und auch für die Reparatur von älteren Anlagen. Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig werden, müssen Sie auch keine Mehrwertsteuer auf den erzeugten Strom abführen.
Auf den Sonnenstrom fällt auch keine Einkommenssteuer mehr an. Das gilt auch rückwirkend für die schon installierten Anlagen.